Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SAMs Elektro GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese AGB gelten für alle Verträge der SAMs Elektro GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") über Elektroinstallationen, Sicherheitstechnik (BMA, EMA, Video), IT-Infrastruktur, Photovoltaikanlagen sowie Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB-Werkvertragsrechts. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung als vereinbart, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots. Zusätzliche Leistungen, die für die Funktion der Anlage notwendig werden (z. B. Ertüchtigung des Zählerschrankes für PV-Anlagen oder Wallboxen, Stemmarbeiten), werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Bei PV-Anlagen ist die prognostizierte Ertragsvorschau eine unverbindliche Schätzung und keine zugesicherte Eigenschaft, da diese von Witterung, Verschattung und Standortfaktoren abhängt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der AG stellt sicher, dass der Zugang zur Baustelle (inkl. Dachflächen bei PV) ungehindert möglich ist. Er stellt kostenlos Strom, Wasser sowie abschließbare Lagermöglichkeiten für Material und Werkzeug zur Verfügung.
Der AG hat vor Beginn der Arbeiten auf die Lage verdeckt geführter Leitungen (Strom, Gas, Wasser) hinzuweisen. Bei PV-Anlagen bestätigt der AG die statische Eignung des Daches sowie das Einholen notwendiger Baugenehmigungen.
Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten (z. B. Leerlaufzeiten der Mitarbeiter).
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Bauhandwerkersicherung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gemäß § 16 VOB/B bzw. § 632a BGB ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt (z. B. nach Materiallieferung, Gestellmontage oder Modulinstallation) zu stellen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Der Auftragnehmer kann vom AG eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung gemäß § 650f BGB verlangen.
§ 5 Ausführungsfristen und Behinderung
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.
Verzögerungen durch fehlende Vorleistungen anderer Gewerke, fehlende Genehmigungen (z. B. Netzbetreiber bei PV/Wallbox) oder höhere Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen (Behinderungsanzeige gemäß § 6 VOB/B).
§ 6 Abnahme und Gefahrübergang
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung gemäß § 12 VOB/B bzw. § 640 BGB.
Eine Inbetriebnahme der Anlage (z. B. Einschalten der PV-Anlage, Nutzung der Ladeinfrastruktur) durch den AG gilt nach Ablauf von 6 Werktagen als abgenommen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den AG über.
§ 7 Gewährleistung (Mängelansprüche)
Es gelten die Fristen der VOB/B (i. d. R. 4 Jahre) bzw. des BGB (5 Jahre für Bauwerke).
Für elektrotechnische Komponenten (z. B. Wechselrichter, Wallboxen, BMA-Zentralen), bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit hat, beträgt die Frist 2 Jahre, sofern kein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wurde.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, Überlastung oder Eingriffe Dritter entstehen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und eingebauten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der SAMs Elektro GmbH (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Datenschutz, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO.
Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist der Sitz der SAMs Elektro GmbH.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.